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Was darf in einer korrekten Rechnung nicht fehlen?

Rechnungsvorlage aus KRCRM

Damit eine Rechnung alle Vorschriften erfüllt und vom Finanzamt anerkannt wird gibt es eine Reihe an Pflichtangaben, die eine ordentliche Rechnung aufweisen muss. Dies gilt für eingehende und ausgehende Rechnungen gleichermaßen.

Wenn Teile davon fehlen, kann das Finanzamt die Rechnung nicht anerkennen. Sie haben zwar Anspruch auf eine Korrektur der Rechnung, in der Praxis ist dies für alle Beteiligten ein organisatorischer Aufwand.

Folgende Angaben müssen auf einer Rechnung zu finden sein:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers und des Leistungsempfängers
  2. Steuernummer oder USt-ID des Rechnungsstellers
  3. Rechnungsdatum
  4. Eindeutige und fortlaufendende Rechnungsnummer
  5. Menge und Art der gelieferten Leistungen oder Gegenstände
  6. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
  7. Aufschlüsselung für das Entgelt nach Steuersätzen (derzeit 7% und 19%), Brutto und Netto
  8. Der auf das netto Entgelt entfallende Steuerbetrag oder Hinweis auf eventuelle Steuerfreiheit

Für Kleinbetragsrechnung unter 150,00 EUR gelten vereinfachte Vorschriften. So muss in diesem Fall der z.B. Rechnungsempfänger und die Steuernummer nicht ausgewiesen sein.

In unserem Rechnunsprogramm hinterlegen Sie Ihre Pflichtangaben an zentraler Stelle. In allen erzeugten Dokumenten werden diese automatisch aufgeführt.

Weitere Informationen unter Rechnungsprogramm.

Beachten Sie bitte, dass es in je nach Anwendungsfall auch Abweichungen zu den oben genannten Angaben geben kann. Diese Liste ist Überblick gedacht und erhebt keinen Anspruch auf vollständigkeit. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater über Ihren konkreten Anwendungsfall.

Kontakt & Support

Kufer Richter GbR
Franz Kufer, Sebastian Richter

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